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Kinderreisepässe

Allgemeine Informationen:

 

Für Grenzübertritte von Kindern unter 12 Jahren ist ein Kinderreisepass erforderlich.

Der Antrag kann grundsätzlich nur von beiden Erziehungsberechtigten und ab dem 10. Lebensjahr mit dem Kind persönlich (Unterschrift) gestellt werden. Der Kinderreisepass wird für Kinder unter 12 Jahre ausschließlich mit einem biometrietauglichen Lichtbild ausgestellt.

 

Bearbeitungsdauer:

 

Bei Vorlage vollständiger Unterlagen erfolgt die Ausstellung innerhalb von max. 2 Arbeitstagen.

 

Hinweise:

 

Die alten Kinderausweise sind beim Abholen des neuen Dokumentes vorzulegen und werden eingezogen.

 

Rechtsgrundlage:

 

PassG, PassVwV, PassV

 

Gebühren:

 

Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 €. Die Verlängerung eines Kinderreisepasses kostet 6,00 €.

 

Sie benötigen:

 

  • Geburtsurkunde des Kindes im Original
     

  • 1 biometrietaugliches Passbild
     

  • Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis
     

  • alter Kinderreisepass (wenn vorhanden)

 

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