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Kinderreisepässe
Allgemeine Informationen:
Für
Grenzübertritte von Kindern unter 12 Jahren ist ein Kinderreisepass
erforderlich.
Der Antrag
kann grundsätzlich nur von beiden Erziehungsberechtigten und ab dem
10. Lebensjahr mit dem Kind persönlich (Unterschrift) gestellt werden.
Der Kinderreisepass wird für Kinder unter 12 Jahre ausschließlich
mit einem biometrietauglichen Lichtbild ausgestellt.
Bearbeitungsdauer:
Bei
Vorlage vollständiger Unterlagen erfolgt die Ausstellung innerhalb
von max. 2 Arbeitstagen.
Hinweise:
Die alten
Kinderausweise sind beim Abholen des neuen Dokumentes vorzulegen und
werden eingezogen.
Rechtsgrundlage:
PassG,
PassVwV, PassV
Gebühren:
Die Gebühr
für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 €. Die
Verlängerung eines Kinderreisepasses kostet 6,00 €.
Sie
benötigen:
-
Geburtsurkunde des Kindes im Original
-
1
biometrietaugliches Passbild
-
Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten oder
Sorgerechtsnachweis
-
alter
Kinderreisepass (wenn vorhanden)
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