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Beantragen von Führungszeugnissen

Allgemeine Informationen:

 

Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.

Das Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Zuständig ist die Meldebehörde, bei denen Sie mit einer Wohnung gemeldet sind. Allerdings kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Der Antrag wird dann in Ihrem Beisein ausgefüllt.

 

Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen, es besteht aber die Möglichkeit, das Führungszeugnis schriftlich über ein Formular zu beantragen.  

 

Es gibt 2 Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke (Belegart N)
     

  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)

 

Die Meldebehörde muss daher bei Ihnen den Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde erfragen, der das Führungszeugnis zugesandt werden soll.

 

Bearbeitungsdauer:

 

Die Bearbeitungsdauer beträgt 1 - 2 Wochen.

 

Rechtsgrundlage:

 

BZRG

 

Gebühren:

 

Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 €.

Bei schriftlicher Beantragung erfolgt die Bearbeitung erst nach Eingang der Gebühren auf einem der Konten der VG Saale-Rennsteig.

 

Konto Nr.

10 15

 

Konto Nr.

70 85 00

BLZ

830 505 05

oder

BLZ

770 698 36

bei der

Kreissparkasse Saale-Orla

 

bei der

Raiffeisenbank Berg - Bad Steben

 

Verwendungszweck:   Führungszeugnis

 

Sie benötigen:

  • Personalausweis oder
     

  • Reisepass

 

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