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Meldeangelegenheiten bei Wechsel der Haupt- oder Nebenwohnung
Allgemeine Informationen:
Die
Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften
Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen
festzustellen und nachweisen zu können.
Wer eine
Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei
der Meldebehörde anzumelden.
Wer aus
einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat
sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden
Weitere
Wohnungen (Nebenwohnung) sind grundsätzlich nach Auszug abzumelden.
An- und
Abmeldungen sind grundsätzlich persönlich zu erledigen. Für Familien
kann ein Familienmitglied die Meldung vornehmen.
Für
Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt
bestimmen kann, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer.
Die
Abmeldung kann auch schriftlich erfolgen.
Rechtsgrundlage:
MRRG,
ThürMeldG
Gebühren:
An-, Ab-
und Ummeldungen sind gebührenfrei.
Sie
benötigen:
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Personalausweis bzw. Reisepass
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Geburts- bzw. Eheurkunde
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Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass aller
Familienmitglieder, die mit angemeldet werden sollen
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