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Meldeangelegenheiten bei Wechsel der Haupt- oder Nebenwohnung

Allgemeine Informationen:

 

Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen festzustellen und nachweisen zu können.

 

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden

 

Weitere Wohnungen (Nebenwohnung) sind grundsätzlich nach Auszug abzumelden.

 

An- und Abmeldungen sind grundsätzlich persönlich zu erledigen. Für Familien kann ein Familienmitglied die Meldung vornehmen.

Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer.

 

Die Abmeldung kann auch schriftlich erfolgen.

 

Rechtsgrundlage:

 

MRRG, ThürMeldG

 

Gebühren:

 

An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei.

 

Sie benötigen:

 

  • Personalausweis bzw. Reisepass
     

  • Geburts- bzw. Eheurkunde
     

  • Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass aller Familienmitglieder, die mit angemeldet werden sollen

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